Verwaltung ist Vertrauenssache

Gerne übernehmen wir für Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft die Verwaltungsaufgaben, die sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, sowie aus Ihrer Teilungserklärung und Ihrer Beschluss-Sammlung ergeben.

Neben den für jeden Wohnungseigentümer ersichtlichen Aufgaben wie beispielsweise Erstellung der Hausgeldabrechnung und des Wirtschaftsplanes, oder die Einberufung, Abhaltung und Protokollierung von Eigentümerversammlungen, gilt es eine Vielzahl von Aufgaben in wirtschaftlicher, technischer und vertragsrechtlicher Hinsicht zu bewältigen, um Ihre Wohnanlage umfassend und effizient zu betreuen.

Hierunter fallen u. a. das Verbuchen und Überwachen sämtlicher Zahlungsströme, das Verwalten von Geldmitteln auf Giro- und Festgeldkonten, die Erfüllung behördlicher Auflagen, die zeitnahe Umsetzung gefasster Beschlüsse, die Einleitung von Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft, Vorbereiten und Veranlassen von Handwerksleistungen, der Abschluss von Wartungsverträgen, die ständige Prüfung des Versicherungsbedarfes, die Abwicklung von Schadensfällen, sowie die Einweisung des Hausmeisters und ständige Kontrolle dessen Tätigkeit.

Besonders am Herzen liegt uns bei der Wohnungseigentumsverwaltung eine enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat.

Haben Sie noch Fragen?

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums Ihrer Eigentümergemeinschaft.

Referenzen

Hier finden Sie exemplarisch einige Verwaltungsobjekte aus unserem Bestand.